RWA auf einem Flachdach
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RWA - leicht erklärt

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz, führen im Brandfall den gefährlichen Brandrauch schnell aus Gebäuden und schützen so Menschenleben und Sachwerte.

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen retten Leben

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen (RWA) sind ein wichtiger Bestand­teil des vorbeugenden Brand­schutzes. Sie dienen zum Schutz von Menschen­leben und Sach­werten. Sind RWA-Anlagen richtig geplant, können diese Schäden maximal be­grenzen oder sogar ver­hindern. Je nach Gebäude­art müssen ver­schiedene gesetz­liche Grund­lagen, Vors­chriften und Empfehlungen bei der Dimensionierung berück­sichtigt werden. Denn nur wenn RWA-Anlagen für den Gebäude­typ richtig aus­gewählt sind, leiten Rauch- und Wärme­abzugs­anlagen den gefährlichen Brand­rauch aus dem Gebäude und retten Leben.

Was genau ist eine RWA?

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen retten Leben. Dabei verhindern Rauch- und Wärmeabzugsanlagen jedoch keinesfalls ein Feuer. Aber im Falle eines Brandes haben sie erheblichen Einfluss darauf den Schaden zu begrenzen und Sachwerte zu schützen. Wie das funktioniert? Ganz leicht erklärt, besteht eine RWA aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG). RWG können Lichtkuppeln, Flachdach Fenster oder Flügel in Glasdächern und Lichtbändern sein - kurzum: Öffnungen in der Dachfläche, die in Tageslichtsysteme integriert sind. Diese öffnen sich im Brandfall automatisch oder manuell und bilden so Abzugsöffnungen, um Rauch- und Brandgase im Dach freizugeben.

Zusätzlich gehören zu einer RWA-Anlage Zuluft­öffnungen im unteren Wand­bereich, Brand­erkennungs­elemente, Betätigungs- bzw. Auslöse­vorrichtungen, Öffnungs­aggregate, Energie­zuleitungen und bei größeren Räumen Rauch­schürzen. Was genau hinter einer Rauch­schürze steckt, erklären wir weiter unten in diesem Artikel im Zusammen­hang mit der rauch­armen Schicht.

RWA-Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Falle eines Brandes alle Rauch- und Brand­gase schnellst­möglich abgeführt werden und diese nicht voll­ständig den Raum füllen können. Das oberste Ziel ist dabei immer die Bildung einer rauch­armen Zone am Boden. Wie die RWA-Anlage ausgelegt werden muss und wie die einzelnen RWG angeordnet werden müssen, ist von der Größe, Art und Nutzung des Ge­bäudes abhängig.

Wie wird eine RWA be­messen?

Der Be­messung einer RWA liegt die Aa-Fläche (früher Aw-) zugrunde. Als Aa-Fläche eines RWG (Fenster, Lichtkuppel, Oberlichter) wird die­jenige Fläche be­zeichnet, die im voll­ständig ge­öffneten Zu­stand aero­dynamisch in Rechnung ge­stellt werden darf – also die aero­dynamisch wirksame Öffnungs­fläche (Aa). Die Aa-Fläche ist sowohl für ein Gerät als auch für die gesamte Anlage de­finiert. Die insgesamt wirksame Öffnungs­fläche der komp­letten RWA ergibt sich dann dem­entsprechend aus der Summe der wirksamen Öffnungs­flächen aller einzelnen Abzugs­geräte. Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen können dabei auf Flach­dächern in Form von Licht­kuppeln oder Licht­bändern, Flach­dach Fenstern oder Glas­dächern oder als unmittel­bar unter der Decke liegende Seiten­fenster an­geordnet werden.

So funktioniert eine RWA

Das Wirkungs­prinzip einer Rauch- und Wärmeabzugs­anlage beruht auf dem physika­lischen Prinzip, das warme Luft nach oben steigt. Dieser natür­liche Rauch­abzug entsteht durch den thermischen Auf­trieb, den Öffnungen im Dach oder der Fassade aus­lösen. Die Öffnungen bzw. RWG bieten da­durch die Möglich­keit, Ge­bäude während eines Brand­ereignisses zumindest im unteren Bereich rauch­frei zu halten. Dadurch können Leben ge­rettet und gleich­zeitig die Gebäude­konstruktion durch eine ge­zielte Wärme­abführung thermisch ent­lastet werden.

Bei der Rauch­frei­haltung steht der Personen­schutz im Fokus. Die durch RWA ent­stehende rauch­arme Schicht sorgt dafür, dass die Menschen im Gebäude aus­reichend Sicht und genug Sauer­stoff für die Flucht haben. Bei der Wärme­abführung geht es hingegen in erster Linie um den Gebäude­erhalt und die Sicher­heit der Feuer­wehr beim Löschen. Bei beidem unter­stützen natürliche oder maschinelle Rauch­abzugs­anlagen also bei folgenden Auf­gaben im Brand­fall:

  • Die Selbst- und Fremd­rettung von Personen, da die Men­schen sehen und atmen können.
  • Den Innen­angriff der Feuer­wehr, da die Feuerwehr durch RWA sehen, sich schnell orien­tieren, retten und das Feuer be­kämpfen kann.
  • Den Sach­schutz, da eine Ver­ringerung der Hitze­belastung und Rauch­ausbreitung Gebäude und Ein­richtungen schützt.
  • Den Schutz gegen Betriebs­ausfälle durch weniger Rauch­schäden an Gebäude und Anlagen und entsprechend schnellere Brandschadens­sanierung.

Flucht und Rettung durch raucharme Schicht

Eine RWA ist für die Entstehungsphase eines Brandes konzipiert. Das sind die ersten 20 bis 30 Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr und deren ersten Maßnahmen zur Personenrettung und zum Löschangriff. Die Rauchabzugsanlage wird so geplant, dass sich der Rauch im Raum schichtet. Bedeutet: Der obere Bereich der Halle verraucht, während über dem Boden eine mindestens 2,50 m hohe Schicht bleibt, in der freie Sicht und atembare Luft gesichert wird. Die Schicht kann auch höher bemessen werden, um z.B. Waren oder Produktionsanlagen zu schützen.

Dazu wird aus dem oberen Raum­drittel so viel Rauch ab­geführt, wie vom Brand frei­gesetzt wird und im unteren Drittel ebenso viel Frisch­luft von außen nach­geführt. Kleine Räume unter 200 m2 werden in der Regel ohne Rauch­abzug aus­geführt, da die Flucht- und Lösch­angriffs­wege hier kurz sind. Größere Räume über 1600 m2 werden mittels Rauch­schürzen in Rauch­abschnitte, die je maximal 1600 m2 sind, unterteilt. Der Rauch kann sich so nur innerhalb des Ab­schnittes unter der Decke aus­breiten, kühlt nicht zu stark ab und bleibt heiß genug, um nach oben durch die Öffnungen ab­zuziehen. Ge­öffnet werden in diesem Fall nur die Ge­räte innerhalb des betrof­fenen Abschnittes, und zwar alle gemeinsam von einer zen­tralen Auslöse­station aus.

RWA nicht gleich RWA

Der Ober­begriff RWA steht für alle Arten der Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen. Dabei umfasst er unter­schiedliche Anlagen­techniken, die sich in der Wirkungs­weise und Funktion unter­scheiden. Folgende RWA-Anlagen werden unter­schieden:

  • Natürliche Rauchabzugs­anlage (NRA)
  • Maschinelle Rauchabzugs­anlage (MRA)
  • Rauch-Differenz­druckanlagen bzw. Rauchschutz­druckanlagen (RDA)
  • Garagen­entrauchungen
  • Aufzugs­schacht­entrauchungen
  • Treppenhaus­entrauchungen
  • Wärmeabzüge (WA)

Im Rauch­schutz werden eine Vielzahl an Abkürzungen ver­wendet, die alle unter­schiedliche Bedeutungen haben. RWA, NRA, NRWG oder MRA – so ähnlich die Abkürzungen auch klingen, so unter­schiedlich sind diese im Grunde. Deshalb ist es umso wichtiger genau zu wissen, welche Abkürzung wofür steht. Wir haben die wichtigsten Begrifflich­keiten für Sie auf­geführt und erklärt:

RWA

Der Ober­begriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugs­anlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugs­geräten (RWG), den Auslöse- und Bedien­elementen, der Energie­versorgung, den Leitungen, der Zuluft­versorgung und bei größeren Räumen zusätzlich aus den Rauch­schürzen zusammen­setzt.

NRA

Unter NRA versteht man eine natürliche Rauchabzugs­anlage (NRA). Diese sorgt für offene Flächen im oberen Raum­drittel, durch die der Rauch infolge des thermischen Auftriebs nach oben abzieht. Sie funktioniert nur bei heißem Rauch, ist dann aber deutlich effektiver und kosten­günstiger als MRA. NRA fungieren natur­gemäß gleich­zeitig als Wärme­abzug (WA), während Wärme­abzüge umgekehrt nicht zwangs­läufig als NRA geeignet sind, da sie oft erst bei fort­geschrittenem Brand mit hohen Temper­aturen ihre Flächen frei­geben. Die natürliche Rauch­abzugs­anlage zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Funktion auf dem thermischen Auftriebs­prinzip beruht, wie es beispiels­weise bei Licht­kuppeln oder Jalousien der Fall ist. Ein Spezialist für NRA Geräte ist LAMILUX, dessen Tageslicht­systeme als NRA und WA ge­nutzt werden.

NRWG

NRWG steht für natürliches Rauch- und Wärme­abzugsgerät und bezeichnet das einzelne Produkt, das eine Öffnung schafft. Es wird in der Gebäude­außenhülle eingesetzt wie zum Beispiel bei Licht­kuppeln im Dach oder Fenstern in der Wand.

MRA/ MA

Wird von einer maschinellen Rauch­abzugsanlage (MRA) gesprochen, setzt das voraus, dass die Funktionen dieser RWA-Anlage mit einem motorischen Antrieb erfolgen beispiels­weise durch Ventilatoren (MA). Bei einer maschinellen Rauch­abzugsanlage ist deshalb während des gesamten Betriebes die Energie­versorgung der Ventilatoren zu sichern, während NRA nur eine Anfangs­energie zum Öffnen der Flächen benötigen. Anwendungs­bereiche von MRA sind vor allem untere Geschosse, aus denen Rauch nicht mittels NRA nach oben ab­geführt werden kann. Im Unter­schied zu NRA führen MRA auch kalten Rauch ab, jedoch reduziert sich ihr ge­förderter Massen­strom mit zunehmender Rauch­temperatur.

RDA

Rauch-Differenz­druckanlagen oder auch Rauchschutz­druckanlagen (RDA) führen keinen Rauch ab, sondern ver­hindern das Ein­dringen von Rauch in Flucht­wege wie Flure und Sicherheits­treppenräume. Sie sorgen ver­einfacht gesagt durch Ventilatoren, Klappen­öffnungen und RWG für einen ständigen leichten Über­druck im zu schützenden Raum, sodass Rauch aus einem Gang nicht ins Treppen­haus gelangen kann, auch wenn die Türen dazwischen von Flüchtenden be­nutzt werden. Kurz gesagt: Im Brand­fall hält ein kontrolliert auf­gebauter Über­druck den zu schützenden Raum wie zum Beispiel die Flucht­wege oder Treppen­häuser rauch­frei. Dabei darf aber keines­falls so viel Druck ent­stehen, dass sich die Türen ins Treppen­haus nicht mehr öffnen lassen.

RWG

Ein Rauch- und Wärmeabzugs­gerät (RWG) ist das Element inklusive der Öffnungs­systeme, welches die Öffnung im Dach oder in der Wand zum Ab­leiten von Rauch nach außen frei­gibt. Das können sein: Licht­kuppeln, Flach­dach Fenster, Licht­bänder, Glas­dächer sowie Lamellen- oder Doppel­klappen­lüfter.

WA

Der Wärme­abzug (WA) ist eine Wand- oder Dach­fläche, welche bei einer be­stimmten Temperatur selbs­tständig eine Öffnung frei­gibt, beispiels­weise durch das Ab­schmelzen von thermo­plastischen Dach­licht­elementen. Daraus kann dann die gefährliche Brand­hitze und der giftige Brand­rauch ent­weichen. Die offenen Flächen, meist im oberen Raum­drittel, führen angestaute Hitze ab. Das Prinzip ist ähnlich wie das einer NRA. Aller­dings öffnen die Flächen meist deutlich später, weil sie erst wegschmelzen müssen. Deshalb ist ein Wärme­abzug nicht gleich­zeitig als NRA geeignet.

Garagenentrauchung

Eine Garagen­entrauchung ist eine individuell ge­plante und projekt­ierte Rauch­verdrängungs- und Entrauchungs­anlage. Sie unterstützt die Selbst- und Fremd­rettung, den Lösch­angriff und den Sach­schutz. Die Auswahl eines Entrauchungs­systems für Garagen hängt von der Fläche und Höhe des Garagen­raums ab und ob die Garage ober- oder unterirdisch gelagert ist. Bei Tief­garagen ist die Schichtung des Rauchs aufgrund der geringen Raum­höhe nicht möglich. Hier beschränkt man sich darauf, mittels Schub­ventilatoren den Rauch in vor­bestimmte Bereiche zu drängen, aus denen er ab­gesaugt wird. Zwar lässt sich so nicht die voll­ständige Fläche schützen, aber zumindest ein großer Teil.

Aufzugsschachtentrauchung

Die Aufzugs­schacht­entrauchung durch RWA-Anlagen erfüllt zwei gesetzliche Be­stimmungen: die Ent­rauchung im Brand­fall und die Lüftung im Bedarf­sfall. Dafür sind im Aufzugs­schacht Rauch­melder und am oberen Ende Klappen an­gebracht. Diese lösen im Brand­fall aus und führen den Rauch nach oben aus dem Schacht­kopf.  Hier geht es vorrangig darum, den Rauch­übertritt von einem Geschoss in ein anderes über den Fahr­schacht zu ver­meiden.

Treppenhausentrauchung

In Treppen­häusern ist anders als in Hallen keine Rauch­schichtung möglich, die den Flucht- und Lösch­angriffsweg rauch­frei hält. Denn der nach oben steigende Rauch durch­strömt natur­gemäß das ganze Treppen­haus von der Rauch­quelle bis zur Ableitungs­öffnung. Deshalb werden bei ent­sprechenden Gebäuden brand­lastfreie Treppen­räume und selbst­schließende rauch­dichte Türen zu den Gängen verlangt. Damit die Feuer­wehr nach der Evakuierung den Treppen­raum von ein­gedrungenem Rauch spülen kann, ist in Gebäuden ab 13 Metern oder ab fünf Geschossen und bei innen liegenden Treppen­räumen je nach Landes­bauordnung eine Treppen­hausentrauchung vor­geschrieben. Geräte wie beispiels­weise das RWA-Treppenhaus-Set von LAMILUX sind dafür bestens geeignet. Hierbei handelt es sich um eine belüftbare Licht­kuppel bzw. ein Flach­dach Fenster und zwei RWA-Taster. Die Kuppel ist kein RWA-Gerät in dem Sinne, dass eine rauch­arme Schicht erzeugt wird, also kein NRWG nach EN 12101-2..Zur Spülung setzt die Feuer­wehr dann mobile Ventilatoren an der Eingangs­tür ein.

RWA - Vorschriften und Richtlinien

Für eine verantwortungs­volle Brandschutz-Strategie sind Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen unverzicht­bar. Sowohl zum Schutz von Menschen­leben als auch zur Erhaltung von Sach- und Gebäude­werten sind Schadens­verhütung und Schadens­begrenzung volks- und betriebs­wirtschaftliche Gebote. In gesetzlichen Grund­lagen und technischen Regeln ist auf­geführt, was es bei der Planung, der Be­messung und Aus­führung zu berück­sichtigen gibt. Für Deutschland sind es folgende Regelungen:

Landesbauordnung

Die Landes­bauordnung stellt zunächst grund­legende Anforderungen, die dann in weiteren Vor­schriften kon­kretisiert werden. So heißt es in § 14 MBO „Bau­liche Anlagen sind so an­zuordnen, zu er­richten, zu ändern und instand zu halten, dass der Ent­stehung eines Brandes und der Aus­breitung von Feuer und Rauch (Brand­ausbreitung) vor­gebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirk­same Lösch­arbeiten möglich sind.“

Die jeweilige Landes­bauordnung des be­treffenden Bundes­landes fordert zudem Rauch­abzüge für Treppen­räume in allen Ge­bäuden ab einer bestimmten Höhe. Dazu gehören Ge­bäude, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als sieben Metern Höhe Personen auf­halten können und Versammlungs­stätten. Ein Beispiel dafür sind die Treppen­räume von Sonder­bauten, in denen sich sehr viele orts­unkundige Personen auf­halten. Das können beispiels­weise große Kultur­einrichtungen oder Verkaufs­stätten sein. Dort sind RWA-Anlagen ver­pflichtend anzu­bringen und auf jeder Etage müssen Auslöse­mechanismen platziert werden.

DIN 18 232

Im Fokus der DIN 18 232 steht der Rauch- und Wärme­abzug zur Schaffung rauch­armer Schichten. Sie regelt die Bemessung, gibt Hinweise für den sach­gerechten Einbau, legt Prüf­verfahren fest und stellt den an­erkannten Stand der Technik dar.

VdS – Richtlinie 2098

Die VdS Richtlinie 2098 schließt weitere Em­pfehlungen für die Planung und den Ein­bau von Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen ein und legt zusätz­liche Anforderungen aus versicherungs­technischer Sicht fest. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen für alle ein­geschossigen gewerblichen Gebäude und für mehr­geschossige Gebäude, bei denen die Decke gleich­zeitig die Dach­konstruktion dar­stellt. Diese Richt­linie ist besonders wichtig. Denn wird diese nicht ein­gehalten, wird die RWA nicht bei der Rabattierung der Feuer­versicherungs­prämie berück­sichtigt.

Sonderbauverordnungen

Für Gebäude bestimmter Art oder Nutzung gibt es weitere Ver­ordnungen, die häufig auch Regeln zum Rauch­abzug enthalten. Dazu gehören unter anderem die Industrie­baurichtlinie, die Versammlungs­stättenverordnung und die Verkaufs­stättenverordnung, deren Anwendungs­bereich jeweils im Namen steckt.

Sicherheit durch Wartung

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen sind sensible und sicherheits­relevante Bauteile. Darum dürfen sie aus­schließlich von anerkannten und erfahrenen Fach­firmen geplant, errichtet und gewartet werden. Die Spezialisten aus dem Fach­gebiet Rauch­schutz stellen für Sie sicher, dass die Rauch- und Wärmeabzugs­anlage korrekt ausgelegt und sach­gerecht eingebaut ist. Auch eine regelmäßige Prüfung und Wartung spielt dabei eine große Rolle. Denn Instand­setzung sichert die Funktions­fähigkeit der Anlage.

Im halb­jährlichen oder jährlichen Rhythmus muss ein vom VdS anerkannter Fach­betrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenen­falls instand setzen, damit sie im Ernst­fall eines Brandes zuverlässig uns sicher einsatz­bereit ist. Ein VdS anerkannter Spezialist für die sichere Montage und Wartung von RWA-Anlagen ist beispiels­weise die Firma LAMILUX. Als Hersteller von Tageslicht­systemen sowie RWA-Anlagen und deren Steuerungs­technik, besitzt das Unternehmen alle Kompetenzen, um die in verschiedensten Varianten von Tageslicht­systemen integrierten Anlagen für den natürlichen Rauch- und Wärme­abzug und deren pneumatischer oder elektrischer Steuerungs­technik zu warten und instand zu setzen.