Wohnhaus mit Dachbrand, Flammen und dichter schwarzer Rauch über dem Gebäude
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Brandschaden: Was zahlt die Versicherung?

Lesezeit: ca. 09:00 Min

Im schlimmsten Fall kann die Feuerwehr bei einem Brand wenig retten und Gebäude brennen bis auf die Grundmauern ab. Genau dafür gibt es Versicherungen, die einen vor hohen Schadenssummen schützen. Wir zeigen, welche Versicherungen genau das sein sollten.

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Versicherungen schützen bei Brand- und Feuerschäden

Unachtsamkeit, offenes Feuer, Elektrizität oder Brand­stiftung – ein Feuer entsteht aus vielerlei unter­schiedlichen Gründen. Es dauert nur wenige Sekunden, bis sich ein Feuer aus­breitet und der gefährliche Brand­rauch ein Gebäude füllt. So können Brände im Hand­umdrehen immense Schäden an Hab und Gut ver­ursachen oder im schlimmsten Fall sogar Personen oder Tiere ver­letzen. Schnell können sich Schäden auf riesige Summen addieren, im fünf-, sechs- oder gar sieben­stelligen Bereich. Die einzige gute Nachricht dabei ist: Gegen diese Kosten und einen finanziellen Ruin können Sie sich gut ab­sichern, denn Ver­sicherungen schützen bei Brand- und Feuer­schäden.

Was zahlt die Versicherung?

Je nach Schadens­art greift entweder die Gebäude­versicherung, die Hausrats­versicherung oder die private Haftpflicht­versicherung. Diese erstatten dann den Neu­wert, Zeit­wert oder den Wieder­beschaffungswert der darin enthaltenen Gegen­stände.

Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung, auch Wohn­gebäudeversicherung genannt, kommt für Schäden auf, die durch Feuer oder auch Lösch­wasser am Gebäude ver­ursacht wurden. Sie übernimmt aber auch die Kosten der Feuer­wehr, Hotelkosten im Falle der Unbewohn­barkeit der Immobilie sowie die Kosten von Aufräum­arbeiten. Kurz gesagt: Die Wohngebäude­versicherung übernimmt die Kosten der Reparatur oder des Wieder­aufbaus bis zum ortsüblichen Neubau­wert. In einem Miet­verhältnis greift hier grundsätzlich die Ver­sicherung des Eigentümers oder Vermieters. Als Mieter einer Miet­wohnung müssen Sie sich nicht um eine solche Ver­sicherung kümmern.


Hausratsversicherung

Die Hausrats­versicherung übernimmt die Kosten für Be­schädigungen an Inventar und allen beweglichen Gegen­ständen. Dazu zählen Möbelstücke, Elektro­geräte, aber auch Wertsachen wie beispielsweise Bar­geld, Gold oder Kunst­gegenstände. Ersetzt wird dabei der Neuwert oder Wieder­beschaffungswert und die Reparatur bis zur verein­barten Versicherungs­summe. Je nach dem individuellen Paket der Ver­sicherung können Sie mit der Hausrats­versicherung zum Beispiel auch Transport- und Lager­kosten oder Bewachungs­kosten absichern lassen. Eine Hausrats­versicherung sollten alle Besitzer einer Wohnung abschließen, egal ob Mieter oder Eigen­tümer.

Privathaftpflichtversicherung

Sobald bei dem Brand auch Dritte betroffen sind, also gegebenen­falls Ihre Nachbarn oder Eigentümer anliegender Gebäude, kommt die private Haftpflicht­versicherung des Verursachers ins Spiel. Diese über­nimmt immer dann die Kosten, wenn Ansprüche von anderen Personen ge­stellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Personen oder Sach­schäden. Auch die Leistungen der Privathaft­pflichtversicherung sind individuell davon abhängig, welches Versicherungs­paket gebucht wurde. Je nach Vertrag können Mietsach­schäden, Vermögens­schäden oder auch Regress­ansprüche abgedeckt sein. Ein Regressanspruch kommt zustande, sobald der Versicherungs­nehmer eine Leistung von seiner Ver­sicherung erhalten hat, obwohl er, wie später dann bekannt wird, selbst an dem Ein­treten des Schadens­falls Schuld hat oder zum Teil dazu beigetragen hat. Das bedeutet aber nicht, dass die Ver­sicherung gar nicht zahlt. Bei einem Regress­anspruch zahlt die Versicherung meist zuerst die gesamte Leistung des Ge­schädigten. Danach wendet sich die Ver­sicherung dann an den Versicherungs­nehmer, um ihren Regress­anspruch deutlich zu machen. Je nach Versicherungs­art muss dann die gesamte ausbezahlte Leistung zurück­gezahlt werden oder ein Betrag in pauschaler Höhe.

Wie versichern sich Unternehmen gegen Brände?

Besonders Unternehmen sollten sich auch vor dem finanziellen Verlust von Sach­werten im Falle eines Brandes schützen. Bei Unter­nehmen ist die Gebäude­substanz wie bei Privat­eigentümern über die Gebäude­versicherung versichert. Sollte die Betriebs­einrichtung oder Ware zerstört werden, übernimmt das die Inhalts­versicherung: Das ist eine Hausrats­versicherung für Firmen. Unternehmer sollten außerdem bedenken, dass nach einem Groß­schaden meistens nicht gleich wieder zum Normal­betrieb oder zur kontinuierlichen Produktion über­gegangen werden kann. Schnell vergehen Monate, bis ein Betrieb nach einem Groß­brand wieder normal pro­duzieren kann. Unternehmen sollten daher das Risiko eines Ertrags­ausfalls nicht unter­schätzen. Dafür gibt es eine Feuer-Betriebsunter­brechungsversicherung. Diese kommt für den ent­gangenen Gewinn in dieser Zeit auf.

Wann zahlt die Versicherung?

Aber aufgepasst! Nur weil eine Ver­sicherung abgeschlossen ist, heißt das noch nicht, dass diese auch im Falle eines Feuers haftet. Denn es gibt Gründe dafür, dass der Ver­sicherer den Brandschaden nicht oder nicht ganz be­zahlen muss.

Wann gilt ein Feuer als Brand?

Von einem Brand ist dann die Rede, wenn Feuer den bestimmungs­gemäßen Herd verlässt oder ohne einen solchen ent­standen ist und sich auch ohne Fremd­einwirken ausbreitet. Einfacher ver­ständlich wird das Ganze anhand eines Bei­spiels. Stellen wir uns einen Kamin vor, in dem ein Feuer brennt. Das Feuer be­findet sich im Kamin in dessen bestimmungs­gemäßen Herd, also in der dafür vorgesehenen Vor­richtung. Springt jetzt aber ein Funke aus dem offenen Kamin und ent­zündet woanders ein Feuer, ent­steht ein Brand, der schwere Folgen und Kosten mit sich ziehen kann.

Versicherungsfalle: Unterversichert?

Unter­versichert sein? Ja, das gibt es wirklich. Denn Ihre Immobilie oder Gebäude kann sich im Wert stark ändern, indem Sie zum Beispiel im Laufe der Jahre einen Anbau an das Gebäude er­gänzen oder in teures Inventar in­vestieren. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der ursprünglich ver­einbarten Versicherungs­summe und dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Sprechen Sie deshalb immer Ihre Ver­sicherung darauf an, wenn sich etwas an dem Wert Ihres Ge­bäudes ändert, damit Ihr Ver­sicherer den Versicherungs­wert anpassen kann und Sie zu jeder Zeit voll­ständig versichert sind.

Mieter oder Vermieter: Wer haftet?

Sobald der Mieter das Feuer nicht grob fahr­lässig oder ab­sichtlich verursacht hat, haftet der Vermieter beziehungs­weise dessen Versicherung. Sollten Sie also am Brand keine Schuld haben, ist Ihr Ver­mieter verpflichtet, sich um die Be­seitigung des Schadens zu kümmern. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haben Sie das Recht einer Miet­minderung. Für beschädigte Ein­richtung ist der Vermieter jedoch nicht ver­antwortlich. Wie vorhin bereits erklärt, müssen Wert­gegenstände von der Haus­ratsversicherung des Mieters ersetzt werden.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht

Sollte ein Brand mutwillig von einer dritten Person ausgelöst werden, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden. Legen Sie das Feuer dagegen selbst, um einen Versicherungsfall hervorzurufen, handeln Sie vorsätzlich. In diesem Fall zahlt Ihre Versicherung nicht für den Schaden. Aber nicht nur das: Mit einer vorsätzlichen Brandstiftung machen Sie sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar. Bei einem Brand besteht nur dann der Versicherungs­schutz, wenn der Brand­schaden unabsichtlich entstanden ist. Ob grobe Fahr­lässigkeit mitversichert ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherung ab. Grobe Fahr­lässigkeit bedeutet, dass im alltäglichen Leben die normal voraus­zusetzende und erforderliche Sorgfalt in hohem Maße ver­letzt wird und nicht mehr nach gesundem Menschen­verstand gehandelt wird. Sollten Sie also offenes Feuer oder Geräte mit Feuer un­beobachtet lassen und das Gebäude verlassen, gilt es als grobe Fahr­lässigkeit, wenn daraus ein Brand entstehen sollte. Dasselbe gilt für den un­sachgemäßen Umgang mit technischen Gegen­ständen und deren mangelnder Sicherung.

So gehen Sie nach einem Brand vor

Bei Ihnen hat es tatsächlich ge­brannt? Es gibt einige Tipps, wie Sie nach einem Brand am besten richtig vor­gehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vor­gehen, nachdem Ihr Ge­bäude von der Polizei und Feuer­wehr frei­gegeben ist:

1.    Lüften Sie Ihr Gebäude gut durch, um den Rauch­geruch loszuwerden. Nutzen Sie außerdem keine elektrischen Geräte in Räumen, die von Ruß be­deckt sind.

2.    Dokumentieren Sie unbedingt Ihre Schäden. Machen Sie Fotos von den be­schädigten Gegen­ständen und allen sichtbaren Schäden am Ge­bäude. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie eine Liste er­stellen mit sämtlichen Objekten, die zu Schaden ge­kommen sind, inklusive des Anschaffungs­jahres, Kaufpreis und Neuwert.

3.    Informieren Sie Ihre Hausrats-, Gebäude- oder private Haftpflicht­versicherung und sprechen Sie mit Ihrem Ver­sicherer das weitere Vor­gehen ab.

4.    Kontaktieren Sie Fach­leute für Brand­schadensanierung. Vor allem bei größeren Schäden ist es ratsam einen Fach­mann mit der Brandschadensanierung zu beauftragen. In der Regel über­nimmt die Kosten die Versicherung.

5.    Reinigen Sie verrußte Gegenstände. Kleinere Ver­schmutzungen können Sie selbst entfernen, wenn sie sich aus­reichend schützen. Tragen Sie dabei einen Schutzanzug, eine Atem­schutzmaske und Hand­schuhe.

Vorbeugender Brandschutz schützt Mensch sowie Hab und Gut

In Deutschland ist die häufigste Ur­sache für Brände Elektrizität. Danach folgen menschliches Ver­sagen und Brand­stiftung. Es gibt einige Gefahren­quellen für Brände im Haus und Vorsichts­maßnahmen dagegen. In jedem Fall sollten Sie regel­mäßig den Zustand von Bauteilen und elektrischen Geräten über­prüfen. Außerdem hilft es, wenn Sie aus­schließlich EU zertifizierte Produkte und originale Teile ver­wenden, um abzusichern, dass Sicherheits­standards gewährleistet werden. Achten Sie außerdem darauf, brennbare Stoffe sorg­fältig und nur sachgemäß zu verwenden. Und ver­meiden Sie unnötige Brand­gefahren wie beispiels­weise das Rauchen in nicht gestatteten Be­reichen.

Außerdem helfen Vorsichts­maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, Brände frühzeitig zu erkennen und eine schnelle Aus­breitung zu verhindern. Allen voran steht dabei die Anbringung von Rauch­meldern. Aber auch sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) retten im Not­fall Leben, da sie den gefährlichen Brand­rauch schnell aus Gebäuden ab­leiten, so eine sichere Rettung der Menschen garantieren und es der Feuer­wehr ermöglichen das Feuer schnell zu löschen. Für RWA-Anlagen gibt es Spezialisten, die sie für Ihr Bau­projekt professionell beraten. Einer dieser Spezialisten ist LAMILUX. Seit über 50 Jahren entwickelt und verbessert LAMILUX Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auf höchstem Standard und kümmert sich um die Planung, Abstimmung, Montage, Inbetriebnahme sowie Wartung und Instandsetzung. Die integrale Objektentrauchung von LAMILUX trägt dazu bei, Ihr Gebäude vor giftigen Brand­gasen und so Menschen und Gut zu schützen. Informieren Sie sich gut, wie Ihr Gebäude am besten für den Brandfall geschützt ist, Experten wie LAMILUX helfen Ihnen dabei gerne und kompetent.

Fazit: Informieren Sie sich rechtzeitig!

Grundsätzlich gilt: Um einen Brand zu verhindern, sollten allen voran viele Maß­nahmen getroffen werden, dass ein Feuer erst gar nicht ent­steht. Außerdem sollten Sie sich früh­zeitig über Versicherungen informieren, falls doch einmal ein Brand aus­bricht. Denn mit den richtigen Maßnahmen zum vor­beugenden Brand­schutz verhindern Sie eine schnelle Aus­breitung des Feuers und mit den richtigen Ver­sicherungen blieben Ihnen im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten er­spart.