Außengeräusche durch Schallschutzmaßnahmen in Dach und Fassade minimieren
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Schallschutz: Wichtige Aspekte für Architekten, Dachdecker und Planer

Lesezeit: ca. 3:00 Min

Übermäßige Beschallung führt zu Stress, fördert das Gefühl der Überbelastung, kann das Immunsystem beeinträchtigen und so auch Krankheiten entstehen lassen. Rechtzeitig nötige Gegenmaßnahmen zu treffen – nämlich schon in der vorausschauenden Planung aller verbauten Elemente – liegt in der sozialen Verantwortung aller am Bau Beteiligten.

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Den richtigen Schalldämm­wert für Tageslicht­systeme finden

Dass Schall­lärm verheer­ende Gesundheits­folgen auslösen kann, ist kein Geheimnis. Einer­seits müssen deshalb Gebäude Verkehrs- und Umwelt­lärm von außen abschirmen, anderer­seits dürfen aber auch in Gebäuden entstehende Geräusche, etwa in Industrie­stätten oder öffent­lichen Räum­lichkeiten, wie etwa am Flughafen­bahnhof, nicht unge­hindert nach außen dringen. Essen­tiell dabei: Schall­schutz – ein Thema für Archi­tekten, Dach­decker und Planer. Es ist deshalb wichtig, den richtigen Schall­dämmwert für Tageslicht­systeme zu finden. Dafür ist es nötig, das richtige Schall­dämmmaß zu bestimmen. Da sich Rw sowie Rw,P  lediglich auf Werte beziehen, die im Labor gemessen wurden, muss zur exakten Ermittlung des finalen Schall­dämmmaßes der R’w („R Strich w“) heran­gezogen werden.

Dieser gibt die Werte des im Gebäude verbauten Tageslicht­elements an, demnach inklu­sive aller verbauten Kompo­nenten. Gängige Praxis ist es aller­dings Rw um 2dB zu mindern, um dadurch Real­bedingungen zu simu­lieren. Wichtig dabei: Auf welches Bau­teil bezieht sich der Wert? Häufig wird nur die Hersteller­angabe der Ver­glasung für Ausschrei­bungen heran­gezogen. Doch eine Scheibe lässt sich allein nicht einbauen. Es ist die Gesamt­konstruktion, die den Schall dämmen muss. Das Risiko für den verar­beitenden Dach­decker ist dadurch immens: Hält das final verbaute Element dem im Leistungs­verzeichnis vorgeschrie­benen Wert nicht Stand, sind spätere Streit­fälle und gegebenen­falls hohe Kosten die Folge.

Hohe Schallschutz­anforderungen mit der Gesamt­konstruktion meistern

Gerade bei speziellen Schallschutz­anforderungen, etwa bei Veranstaltungs­stätten, Konzert­hallen oder Industrie­betrieben, die in unmittel­barer Nähe von Wohn­gebieten liegen, kann dies zu Problemen führen. Darum ist es wichtig den Schall­schutz ausreichend zu testen und schon bei der Produk­tion von Bau­produkten auf wichtige Werte zu achten.

 „Die Aufgabe der Her­steller von Licht­kuppeln, Licht­bändern und Flachdach Fenstern ist, den Verar­beiter und Dach­decker bei Schallschutz­anforderungen rechts­sicher zu unter­stützen“, erklärt Joachim Hessemer, Tech­nischer Leiter bei LAMILUX.

Mit einem speziellen Bau­vorhaben konfron­tiert, stand der Her­steller von Tageslichtsystemen LAMILUX vor der Heraus­forderung, einen vom Schallschutz­gutachten gefor­derten Wert von 49 dB Schall­dämmung des Gesamt­elementes bei 6 m² großen RWA Dunkel­klappen im einge­bauten Zustand zu er­füllen – in einer Event­halle im Wohn­gebiet einer großen Kur­stadt. Darauf­hin entschloss sich LAMILUX die Prüfung selbst in die Hand zu nehmen. Im Mess­labor bauten die Ent­wickler die Konstruk­tionen in Original­größe nach, um sicher­zustellen, dass sie als Her­steller den not­wendigen Schall­schutz durch ihre Produkte garan­tieren können.

Schall­schutz von Ober­lichtern auf dem Prüf­stand

Im Gegen­satz zu klassi­schen Fenstern gibt es für Lichtkuppeln, Lichtbänder und Flachdach Fenster bisher wenige wissen­schaftliche Unter­suchungen, wie sich Ver­glasungen, Rahmen­materialien, Aufsatz­kränze, Einbau­situationen, Dach­dämmung und Dachab­dichtung in ihrem Zusammen­spiel auf den Schall­dämmwert auswirken. Deswegen ist es für Dach­decker und Archi­tekten oft schwer die optimale Lösung zu finden. LAMILUX hat deshalb ein Entwicklungs­projekt ins Leben gerufen, um diese Grundlagen­forschung für seine eigenen Tageslicht­systemevoranzu­treiben. Die Ergebnisse daraus: beleg­bare Schall­dämmwerte für sämtliche Kombinations­möglichkeiten. Mit der richtigen Produkt­auswahl und -kombination von Ver­glasung und Rahmen lässt sich der Schall­dämmwert bereits um 3dB erhöhen. Somit wird der Schall­dämmwert des gesamten Elements rechts­sicher abgesichert – und schützt dadurch auch den Verar­beiter vor unkalku­lierbaren Folgen.